100 Prozent Original

Gleiches Medikament - kleinerer Preis: Wie geht das? 
Wer in einem anderen Land der EU schon eine Apotheke aufgesucht hat, stellt fest, dass dort Arzneimittel häufig wesentlich günstiger sind als in Deutschland. Dies liegt an unterschiedlichen Gesundheitssystemen, anderen Therapiegewohnheiten sowie natürlich auch an unterschiedlichen Kaufkraftniveaus in den jeweiligen Ländern. Diesen Umstand macht sich Aaragon Pharma als Anbieter von Importarzneimitteln zunutze und bringt so eine günstige Alternative zum Originalarzneimittel nach Deutschland.

Bevor ein Importarzneimittel in Deutschland vertrieben werden darf, muss es jedoch zugelassen werden. Wir unterscheiden in dem Bereich zwei Arten der Arzneimittelzulassung.

Nationale Zulassungen - Arzneimittel, die über eine deutsche Zulassung verfügen, können aus anderen EU-Ländern importiert werden. Aaragon Pharma kann für diese Artikel einen Antrag auf Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Das BfArM überprüft die therapeutische Identität zwischen dem in Deutschland und im jeweiligen EU-Land zugelassenen Arzneimittel. Nach Prüfung erhält Aaragon Pharma die Zulassung für den Vertrieb des Importarzneimittels.

Europäische Zulassungen - Hierunter fallen die Arzneimittel mit einer zentralen Zulassung durch die Europäische Genehmigungsbehörde "European Medicines Agency" (EMA). Diese Arzneimittel sind grundsätzlich in den Ländern, in denen sie vertrieben werden, identisch.

Konfektionierung 
Es geht noch um mehr als den Wirkstoff 

Die zugelassenen importierten Arzneimittel können aber nicht einfach so in Deutschland vertrieben werden. Voraussetzung dafür ist eine deutsche Verpackung und ein Beipackzettel in deutscher Sprache. Für diese Umverpackung der importierten Arzneimittel gibt es fest definierte, gesetzliche Vorgaben und standardisierte Prozesse.

Dabei steht Aaragon Pharma für die eigene Faltschachtel. - Im Rahmen der Umsetzung der Fälschungsrichtlinie ist Aaragon Pharma der Auffassung, dass importierte Arzneimittel ausschließlich in neuen, unversehrten Faltschachteln vertrieben werden dürfen. Zum einen wird hierdurch die Arzneimittelsicherheit gewährleistet, zudem wird die Patienten-Compliance erhöht.